Rz. 102

Der Bedarf entsteht wirtschaftlich voll beim Kind und ist daher dort auch voll zu decken. Das Kind ist zeitlich je zur Hälfte beim einen bzw. beim anderen Elternteil, der in dieser Zeit 50 % des Bedarfs deckt, ohne 50 % zu schulden. Eine Verrechnung entzieht einem Elternteil Liquidität. Der das Kindergeld beziehende Ehegatte muss irgendwie einen Ausgleich leisten. Alles muss so dargestellt werden, dass jeder Ehegatte während seiner Betreuungszeit, wenn die Ausgaben anfallen, Geld für das Kind hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge