Rz. 25

Muster 9.23: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

 

Muster 9.23: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Datum: _________________________

Kostenrechnung

 
Gegenstandswert gemäß § 23 RVG: 9.000,00 EUR
Nach § 13 RVG beträgt bei diesem Wert eine volle Gebühr: 558,00 EUR

Leistungszeit: 1.3.2021 bis heute

Rechnungsnummer: 210610
 
      Nr. des VV zum RVG  
Verfahrensgebühr   1,6 3200 892,80 EUR

Verfahrensdifferenzgebühr

(244,20 EUR)
3.000,00 EUR 1,1 3201 172,80 EUR
Terminsgebühr   1,2 3202 669,60 EUR

Mehrwert Terminsgebühr

(266,40 EUR)
3.000,00 EUR 1,2 3104 Abs. 2 129,60 EUR
Einigungsgebühr   1,3 1004 725,40 EUR

Mehrwert Einigungsgebühr

(333,00 EUR)
3.000,00 EUR 1,5 1000 273,60 EUR
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen     7002 20,00 EUR
Zwischensumme:       2.883,80 EUR
Umsatzsteuer (19 %)     7008 547,92 EUR
zu zahlender Betrag       3.431,72 EUR
Die Obergrenze des § 15 Abs. 3 RVG wurde berücksichtigt.

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