Rz. 1

Die ARB sind in den zurückliegenden Jahren häufig neu gefasst worden, insbesondere seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes. Es kann davon ausgegangen werden, dass die ARB 75 in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Es folgten die Bedingungen ARB 94/2000 sowie die ARB 2008. Diese wurden aktualisiert und fortentwickelt durch neue ARB, zuletzt ARB 2010 und ARB 2012 (siehe hierzu § 23 Rn 1 ff.).[1]

[1] Vgl. auch Bauer, Rechtsentwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bis Anfang 2010, NJW 2010, 1337.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?