Rz. 18

Hat der Erwerber gegen den Bauträger Mängelrechte geltend gemacht, die die Wohnungseigentümergemeinschaft dann durch Beschluss an sich zieht, so muss er, weil ihm nunmehr die Prozessführungsbefugnis fehlt, den Rechtsstreit für erledigt erklären, um eine negative Kostenentscheidung zu vermeiden.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch in den vom einzelnen Erwerber geführten Rechtsstreit eintreten – die darin zu sehende Klageänderung ist in der Regel sachdienlich und damit zulässig.

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