(1) Jeder Gesellschafter kann durch Kündigung seinen Austritt aus der Gesellschaft erklären.
(2) Die Kündigung hat unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres zu erfolgen. Die Kündigung ist erstmals zum 31.12._________________________ zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung hat schriftlich durch Einwurf-Einschreiben zu erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgebend. Die Geschäftsführerin hat alle Gesellschafter unverzüglich über die Kündigung zu informieren.
(4) Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Gesellschafter eine etwaige Beteiligung an der Komplementär-GmbH gleichzeitig zu demselben Stichtag kündigt.
(5) Im Fall der wirksamen Kündigung wird die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Der kündigende Gesellschafter erhält eine Abfindung nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrags.