Rz. 52

Auch gegenüber dem Handelsregister gilt die Richtigkeitsvermutung, §§ 2368 S. 2, 2365 BGB. Das Registergericht ist nicht befugt, ein Testament entgegen dem Testamentsvollstreckerzeugnis auszulegen.[56]

[56] KG OLGZ 1991, 261.

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