Dipl.-Phys. Klaus Schmedding
a) Technische Daten
Rz. 10
Da es sich beim Multanova VR 6F um das am häufigsten eingesetzte Radargerät handelt, werden nachfolgend die wesentlichen technischen Daten genannt. Sie stammen aus der Bedienungsanleitung:
Sendefrequenz |
34,3 GHz ± 100 Hz |
Sendeleistung |
typisch 0,5 mW |
Gewinn der Antenne (bezogen auf Isotropen-Strahler) |
30 dB |
Halbwertsbreite des Radarstrahls |
horizontal 5° vertikal 5° |
Messwinkel in Bezug auf Fahrtrichtung |
22° |
Messbereich |
25–250 km/h |
Verkehrsfehlergrenzen |
25–100 km/h: ± 3 km/h 100–250 km/h: ± 3 % (unter Aufrundung auf den nächsten Ganzzahligen Wert) |
Reichweite |
Stufe |
absolute Reichweite |
entsprechender Seitenabstand |
|
fern |
ca. 40 m |
ca. 15 m |
|
mittel |
ca. 15 m |
ca. 6 m |
|
nah |
ca. 7 m |
ca. 3 m |
Messrichtung |
nach Wahl abfließender Verkehr, ankommender Verkehr oder Verkehrsrichtungs-Erkennung automatisch durch Rechner. |
Rz. 11
Das Multanova VR 6F wird von der Firma Jenoptik Robot GmbH (Monheim am Rhein) vertrieben. Die Vorgängermodelle VR 4 und VR 5 arbeiteten in geringeren Frequenzbereichen – dort wurde auch keine Mehrfachmessung, also keine kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit im Messverlauf vorgenommen.
Das VR 6F hingegen arbeitet in einem wesentlich höheren Frequenzbereich (34,3 GHz).
Dieses Radargerät führt Mehrfachmessungen durch, d.h., so lange sich das zu messende Kfz innerhalb der Radarmesskeule befindet, werden kontinuierlich Geschwindigkeitsdaten erhoben.
Die Radarkeule sendet mit einer Bündelung von etwa 5°, je nach Aufstelleinrichtung.
Mit diesem Radargerät können sowohl Messungen des ankommenden wie auch des abfließenden Verkehrs durchgeführt werden. Bewegt sich das Kfz auf den Sender zu, ist die reflektierte Frequenz höher als die ausgesandte (Wellenstauchung). Entfernt sich hingegen der zu messende Pkw, so nimmt die Frequenz ab. Bei einem ruhenden bzw. stehenden Kfz ist die reflektierte und die empfangende Frequenz identisch mit der ausgesandten. Es kann also kein Tempowert generiert werden.
Rz. 12
Je nach Einstellung der Antennenempfindlichkeit liegt der Arbeitsbereich bei Verkehrsradargeräten bis zu maximal etwa 40 m. Hier hat dann die Messkeule einen Durchmesser von rund 3,5 m.
Wird das Kfz in dieser Phase erstmals detektiert, so liefert es kontinuierlich Dopplersignale, die von der Empfangseinheit ausgewertet werden. Interne Gleichmäßigkeitskriterien erlauben dann die Gültigkeit oder die Annullation einer Messung. Wird Letztgenanntes gerätetechnisch angeordnet, so wird der Geschwindigkeitswert augenblicklich verworfen. So etwas kann auftreten, wenn der Fahrer des überwachten Kfz die Messanlage bemerkt hat und stark verzögert. Dann werden vom Gerät variierende Geschwindigkeitsmesswerte registriert, mit der Konsequenz einer Annullation.
Gleiches gilt auch, wenn neben dem zu messenden Kfz ein anderes in die Radarkeulenlage einfährt, sofern dieses eine signifikant andere Geschwindigkeit innehat.
Rz. 13
Multanova-Anlagen können sowohl im Stativbetrieb, im Fahrzeug wie aber auch in einem sog. Containereinbau betrieben werden.
Rz. 14
Wie oben (siehe Rdn 5) schon beschrieben, gibt es messgerätespezifische Kompensationswinkel – bei Multanova VR 6F beträgt dieser 22° horizontal, was bedeutet, dass bei paralleler Aufstellung des Gerätegehäuses zum Fahrbahnrand die Radarstrahlung unter diesem Winkel in den Verkehrsraum hineinstrahlt.
Es gibt noch die Besonderheit des Multanova VR 6-BAB. Dort sind die Anlagen in die Brücken der Wechselverkehrszeichen integriert und strahlen nach schräg unten ab, unter einem Winkel von ca. 15°. Bei dieser Messmethodik erübrigen sich Fotowinkelauswertungen, weil eine Zuordnung des Messwertes zum Kfz voraussetzt, dass sich ein Fahrzeug in der unterhalb der Messanlage befindlichen Fahrspur aufhält und sich in einem durch Leitlinien markierten Referenzbereich befindet. Dieser hat in aller Regel eine Ausdehnung von etwa 10 m. Befindet sich das überwachte Kfz in diesem Registrierungsbereich, so kann der Messwert auch nur von diesem Kfz stammen.
b) Toleranzen
Rz. 15
Generell liegt die Verkehrsfehlergrenze bei eingesetzten Messgeräten bei ± 3 km/h unterhalb 100 km/h bzw. 3 % darüber. Ein Drittel fällt dabei auf evtl. Aufstellfehler (ungenau positioniertes Messgerät zum Fahrbahnrand) an. Ein weiteres Drittel berücksichtigt evtl. Schrägfahrten des zu überwachenden Kfz.
Rz. 16
Stellt man bei der Prüfung eines Tatfotos fest, dass der vorgeschriebene Fotowinkel (über den man auf den Radarwinkel schließen kann) fehlgestellt war oder aber das Kfz nicht längsachsenparallel, sondern beispielsweise im ankommenden Verkehr auf die Messanlage zufuhr, so kann der Fehler bzw. die anzusetzende Geschwindigkeitskorrektur über das Verhältnis Kosinus des tatsächlichen Winkels dividiert durch den Kosinus des erforderlichen (gerätespezifischen) Winkels bestimmt werden.
Lag also beispielsweise eine Fehlaufstellung zuungunsten des Betroffenen von 1,5° vor und zeitgleich bewegte sich das Kfz in der ankommenden Verkehrsrichtung unter 4° auf die Messanlage zu (üblicher Spurwechselwinkel), so kann der sich hieraus ergebende Fehler...