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Dass die Behörde natürlich nicht kontrollieren kann, ob und inwieweit die Messanlage vor Ort korrekt durch den Bediener eingestellt wurde, liegt auf der Hand. Dass Fotowinkelauswertungen auf der Behörde durchgeführt werden, hat der Verfasser bislang noch nicht festgestellt.

Nichtsdestotrotz hätte der Behörde, also dem dort agierenden Personal, sofort auffallen müssen, dass die auf der Abbildung 10 erfolgte Messung nicht korrekt ablief, weil eben der Pkw nicht in der aktiven Radarkeulenlage fuhr, sondern viel zu weit am Bildrand.

Überdies müsste hier auch die Behörde dem Messbeamten vor Augen führen, dass die Messstelle ausgesprochen ungünstig für die nachträgliche Auswertung eines Sachverständigen ist, sieht man dort Fahrbahnränder, Leitlinien etc. überhaupt nicht. Man kann also nicht einmal sagen, ob der ohnehin nicht in der richtigen Fotoposition erfasste Mercedes am linken Bildrand z.B. einen Spurwechsel, also eine Wiedereinscherbewegung in Richtung Radaranlage unternimmt oder nicht. Zusätzlich verschwenkt die Fahrbahn im Bildhintergrund deutlich nach rechts, was bedeutet, dass angesichts der eingestellten Radarreichweite (bis 40 m) dieser Messort ohnehin schon wenig geeignet sein dürfte. Im Grunde genommen wird hier in einem nicht vollkommen geradlinigen Fahrbahnbereich gemessen. Man vermag den Fotowinkel nicht auszuwerten – zudem liegt hier klar ein insoweit technisch unsinniges Foto vor, das, bezogen auf die gesamte Messreihe, übrigens nicht das Einzige war.

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