Rz. 70

Zum Beweis dafür, dass die Radarmessung fehlerbehaftet ist, beantrage ich die Einholung eines Sachverständigengutachtens, das ergeben wird, dass der in der GBA vorgegebene Aufstellwinkel nicht korrekt eingestellt wurde.
Eine fotogrammetrische Überprüfung eines Sachverständigen wird ergeben, dass der Fotowinkel nicht die vom Hersteller geforderte Größenordnung besitzt, sondern zu klein ausfiel, was sich zu Ungunsten des Betroffenen auswirkt.

Der Betroffene führte einen Spurwechsel durch (in Fahrtrichtung von links nach rechts gesehen). Damit fuhr er auf die Messanlage zu, wodurch der Radarwinkel verkleinert wurde und ein zu großer Messwert angezeigt wird,

Beweis: Sachverständigengutachten.

Zum Beweis dafür, dass die Messung mit dem Radargerät nicht in Ordnung war, beantrage ich die Einholung eines Sachverständigengutachtens, welches ergeben wird, dass die Entfernungswerte nicht korrekt eingestellt wurden. Dies birgt die Gefahr von Reflexionsfehlmessungen in sich.
Zum Beweis dafür, dass sich während der Messung der Radar- wie auch Fotoaufnahmewinkel veränderte, wird die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, das ergeben wird, dass perspektivische Verzerrungen zwischen dem Test- und dem Tatfoto existieren.
Zum Beweis dafür, dass keine ordnungsgemäße Messung erfolgte, beziehe ich mich auf ein Sachverständigengutachten, das ergeben wird, dass der Streckenverlauf, der überwacht wurde, nicht geradlinig verlief. Die Messung erfolgte im Bereich eines Kurvenaußenrandes.
Zum Beweis dafür, dass seitens der Auswertebehörde eine Fehlzuordnung des Messwertes vorgenommen wurde (zwei Fahrzeuge im Fotobereich zu sehen), beantrage ich Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Zum Beweis dafür, dass die Radarmessung fehlerbehaftet ist, beantrage ich die Einholung eines Sachverständigengutachtens, das ergeben wird, dass eine Reflexionsfehlmessung an der großflächigen Front des Kfz des Betroffenen stattfand.
Zum Beweis dafür, dass der Messwert nicht zum Betroffenenfahrzeug stammt, mithin der angezeigte Abstandswert unplausibel ist, beantrage ich Sachverständigengutachten.

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