Rz. 13
Es gibt keine staatliche Stelle, die für die bundesweite Verwahrung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen bzw. Betreuungsverfügungen zuständig ist. Es ist im Allgemeinen auch wenig sinnvoll, wenn die Dokumente im Original in zentralen Archiven verwahrt werden. Für ihren Gebrauch ist schließlich die Vorlage des Originals erforderlich. Daher ist es auch richtig, dass das bei der Bundesnotarkammer angesiedelte Zentrale Vorsorgeregister lediglich die Kerndaten registriert, nicht aber die Verfügungen als solches im Original verwahrt. Für die Verwahrung der Originale müssen daher individuelle Lösungen entwickelt werden. Am sinnvollsten erscheint es, dass die Originale bzw. Ausfertigungen bei den persönlichen Unterlagen des Vollmachtgebers verwahrt werden und Vertrauenspersonen davon Kenntnis haben, dass sie im Falle des Falles wissen, wo sie die Originale erlangen können. Wer das vollste Vertrauen in seine Bevollmächtigten hat, der kann ihnen sogleich ein Original bzw. eine Ausfertigung zukommen lassen.
Rz. 14
In einigen Bundesländern bestand die Möglichkeit, Betreuungsverfügungen zu hinterlegen. Aufgrund der Einrichtung des Zentralen Vorsorgeregisters sind wohl landesrechtliche Regelungen aufgehoben worden.
Unzählige private, auch kommerzielle Institutionen sind entstanden, die Registrierung und/oder Verwahrung vornehmen. In der Literatur werden diese teilweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aufgelistet. Ob die Nutzung einer solchen Dienstleistung sinnvoll und zweckmäßig ist, muss jeder selber entscheiden. Der Verfasser sieht ein solches Angebot kritisch, zumal in dem Zusammenhang oftmals auch die Konzipierung – durchaus anhand eines Fragenkatalogs auf einer Homepage – angeboten wird. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung von Vorsorgeverfügungen sollte jeder stets in Erwägung ziehen, sich durch einen Anwalt bzw. einen Notar individuell beraten zu lassen. Renner äußert sich ebenfalls sehr kritisch und prognostiziert, dass die meisten dieser Register "wohl kurz- und mittelfristig verschwinden" werden.