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Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
1. Im Verwaltungsrecht können leicht Fristen versäumt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein belastender oder ablehnender Bescheid auch dann bestandskräftig wird, wenn er rechtswidrig ist. Meist besteht hier eine Rechtsbehelfsfrist von lediglich einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. Auch für die Geltendmachung von Ansprüchen auf öffentlich-rechtliche Leistungen bestehen häufig Ausschlussfristen. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrungen auf dem Bescheid.
2. Beispiele für Fristen
a) |
Für öffentlich-rechtliche Leistungen besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch mehr für die Vergangenheit, zum Beispiel beim BAföG, also ist es sinnvoll, sobald wie möglich einen Antrag stellen, einzelne Unterlagen können noch nachgereicht werden. |
b) |
Für Beamte ist die Meldung eines Dienstunfalles die Voraussetzung für Unfallfürsorgeleistungen, grundsätzlich besteht eine Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Unfall. |
c) |
Die Widerspruchsfrist gegen einen ablehnenden oder belastenden Bescheid beträgt einen Monat. |
d) |
Häufig ist kein Widerspruch zulässig, sondern es muss sofort Klage eingereicht werden. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides. |
e) |
Sind Sie in einem Eilrechtsschutzverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unterlegen, beträgt die Beschwerdefrist lediglich zwei Wochen. |
f) |
Ist gegen Sie bereits ein belastendes Urteil ergangen, so muss hiergegen innerhalb eines Monats ab Zustellung die Zulassung der Berufung beantragt werden. Ansonsten wird das Urteil bestandskräftig. |
3. Belastende Bescheide und Urteile
Haben Sie eine Frist versäumt, besprechen Sie dies und die Gründe so schnell wie möglich mit uns! In Ausnahmefällen können wir hier evtl. noch helfen.
Achten Sie immer auf die Rechtsbehelfsbelehrung. Häufig sind spezialgesetzliche Regelungen zu beachten, so kann z.B. eine Rechtsbehelfsfrist im Asylverfahrensgesetz nur eine Woche betragen.
Haben Sie einen belastenden Bescheid oder ein belastendes Urteil erhalten, sollten Sie nach Möglichkeit auch den Briefumschlag mitbringen, um das Zugangsdatum feststellen zu können!
4. Vorläufiger Rechtsschutz – Eilrechtsschutz
Achtung: In einigen Fällen haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung, insbesondere z.B.
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bei der einem Nachbarn erteilten Baugenehmigung |
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bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten |
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bei der Abordnung oder Versetzung eines Beamten. |
Es ist also immer zu prüfen, ob zusätzlich zu Widerspruch oder Klage noch ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden muss! Zum Beispiel kann das Verwaltungsgericht
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bei einem bereits begonnenen Nachbarbauvorhaben einen vorläufigen Baustopp verhängen. |
Wenn zu befürchten ist, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu erwarten ist, muss zur vorläufigen Sicherung der Rechte ein Eilrechtsschutzverfahren eingeleitet werden. Durch ein solches Verfahren kann vorläufiger Rechtsschutz erreicht werden. Zum Beispiel kann das Verwaltungsgericht
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bei einer verweigerten Prüfungszulassung dem Prüfling die Teilnahme an der Prüfung ermöglichen |
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bei einem Konkurrentenstreit um eine Beamtenstelle die Besetzung der begehrten Stelle vorläufig untersagen. |
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)