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Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
1. Eile und Ihre schnelle Mitarbeit sind geboten
Es gibt Fälle, in denen die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung gegen einen belastenden Verwaltungsakt entfaltet. Der Verwaltungsakt könnte also bereits in wenigen Tagen oder Wochen vollzogen werden. – Oder aber Sie benötigen dringend eine Zulassung. In diesem Fall reicht eine aufschiebende Wirkung nicht, da das reguläre Verfahren Monate oder Wochen andauern kann; vielmehr benötigen Sie eine einstweilige Regelung.
In solchen Fällen ist zusätzlich zur Klage vorläufiger Rechtsschutz erforderlich! Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit benötigen wir von Ihnen sofort alle Unterlagen, Erklärungen, Beweismittel und sonstige Mittel zur Glaubhaftmachung, um
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den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt |
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Ihren Anspruch beziehungsweise Ihre Rechtsverletzung |
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die Eilbedürftigkeit |
darzulegen.
Sachdienlich sind dazu insbesondere Schriftstücke, Fotos, schriftliche Zeugenaussagen und auch Ihre eigene Aussage und zeitlich geordnete Darstellung der Ereignisse. Die Richtigkeit der Angaben muss eidesstattlich versichert werden. Zusätzlich benötigen wir Ihre schriftliche Vollmacht, weil diese sofort mit dem Schriftsatz beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss.
2. Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten dauern lang, aber über Eilrechtsschutz wird in der Regel schnell entschieden
Sie müssen damit rechnen, dass ein Verwaltungsprozess in der ersten Instanz mindestens ein Jahr, eventuell auch zwei Jahre dauert. Damit nicht zu Ihren Lasten vollendete Tatsachen geschaffen werden, kann hier versucht werden, eine vorläufige Regelung durch das Verwaltungsgericht zu erzielen. Je nach Eilbedürftigkeit entscheiden die Verwaltungsgerichte jeweils schon nach wenigen Tagen oder nach Wochen.
3. Kosten
Für das Eilrechtsschutzverfahren entstehen zusätzliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Die Gerichte setzen hierfür in der Regel einen niedrigeren Streitwert fest, häufig nur die Hälfte des Wertes der Hauptsache.
4. Verhältnis zum Klageverfahren
Die Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren ist allerdings immer nur vorläufig, die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren (dem Klageverfahren) vorbehalten. Außerdem darf durch die vorläufige Entscheidung in der Regel dem Klagebegehren nicht in vollem Umfang stattgegeben werden, da Ihre Rechte ja nur vorläufig gesichert werden sollen, bis die Sache durch Urteil entschieden ist. Aufgrund veränderter Umstände kann die vorläufige Entscheidung vom Gericht schon vorher geändert oder aufgehoben werden.
Es kann sich durchaus ergeben, dass das Gericht im Rahmen der eingehenderen Überprüfung durch das Klageverfahren zu einer anderen rechtlichen Einschätzung kommt als bei der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz. Die dort getroffenen Regelungen können also wieder entfallen.
Beispiele:
Ein Nachbar ist im Eilrechtsschutzverfahren gegen ein Bauvorhaben unterlegen und das Vorhaben wird weiter gebaut. Im Rahmen der Klage stellt sich heraus, dass die Nachbarklage berechtigt ist. Das zwischenzeitlich fertig gestellte Bauvorhaben muss abgerissen werden.
Ein Abiturient erzielt durch vorläufigen Rechtsschutz die vorläufige Zulassung zum Abitur und besteht dieses knapp. Im Rahmen des Klageverfahrens stellt sich heraus, dass er nicht zum Abitur hätte zugelassen werden dürfen: die Abiturprüfung verfällt mangels Zulassung.
Es kann aber vorkommen, dass eine Seite sich mit dem Ergebnis des vorläufigen Rechtsschutzes abfindet oder dass ein Vergleich geschlossen wird, so dass sich dadurch die Durchführung des Hauptsacheverfahrens erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)