_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Auf Ihrem Nachbargrundstück soll gebaut werden und Sie befürchten Beeinträchtigungen durch das Nachbarbauvorhaben? Dann ist zunächst folgendes zu klären:
1. Ist Ihnen bereits eine Benachrichtigung über die Erteilung eines Bauvorbescheids oder einer Baugenehmigung für Ihren Nachbarn zugegangen?
Dann müssen Sie, um Ihre Rechte zu wahren, innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung Ihre Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
2. Ist Ihnen bisher noch keine Baugenehmigung bekannt gegeben worden?
Dann werden wir bei der Baubehörde beantragen, Sie als Nachbar am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen und uns Akteneinsicht zu gewähren.
3. Evtl. vorläufiger Rechtsschutz erforderlich
Achtung: Die Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Wurde mit den Bauarbeiten bereits begonnen, muss zusätzlich ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Wenn der Antrag bei Gericht erfolgreich ist, wird dieses einen vorläufigen Baustopp verhängen. Der Gegner kann gegen den Baustopp allerdings eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einreichen. Erfahrungsgemäß gibt oft schon aufgrund der Gerichtsentscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die eine oder die andere Seite nach. Anderenfalls besteht Rechtssicherheit erst nach der endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, also im Klageverfahren und ggf. Berufungsverfahren.
4. Verhältnis zwischen vorläufigem Rechtsschutz und Klageverfahren
Während eine erste (vorläufige) Entscheidung im Eilrechtsschutz schon nach wenigen Wochen ergehen kann, dauert es bis zur Entscheidung im Klageverfahren durchaus ein Jahr oder mehr. Wenn im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens kein Baustopp verhängt wurde, aber das Klageverfahren die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung feststellt, muss der Bauherr das Bauvorhaben abreißen, beziehungsweise die geänderte Nutzung endgültig aufgeben. Wurde dagegen ein Baustopp verhängt, aber im Klageverfahren stellt sich die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens heraus, darf das Bauvorhaben fertig gestellt, beziehungsweise die geänderte Nutzung fortgeführt werden.
5. Diese Unterlagen bringen Sie bitte nach Möglichkeit zum Beratungstermin mit:
a) |
Bescheid der Behörde mit Nachbarbenachrichtigung und Kopie der Baugenehmigung, soweit vorhanden, |
b) |
gelber Briefumschlag mit Zustellungsdatum, soweit vorhanden, |
c) |
Lageplan mit Darstellung der Bebauung und der Grenzen des eigenen Grundstücks, des Nachbargrundstücks und der näheren Umgebung (zum Beispiel ein Ausschnitt aus dem Katasterplan oder der Lageplan zu Ihrer eigenen Baugenehmigung), |
d) |
eventuell Fotos, welche die Situation veranschaulichen, |
e) |
Angaben zur Rechtsschutzversicherung, falls Grundstücksrechtsschutz besteht, |
f) |
um einstweiligen Rechtsschutz beantragen zu können: Nachweis über den Baubeginn, um die Eilbedürftigkeit zu belegen. |
6. Angriffspunkte gegen das Nachbarbauvorhaben können zum Beispiel sein:
a) |
Abstandsvorschriften sind verletzt (der Mindestabstand beträgt 3 m zwischen Außenwand und Grundstücksgrenze, je nach Gebäudehöhe ist aber ein größerer Abstand erforderlich). |
b) |
Das geplante Gebäude widerspricht dem Bebauungsplan oder fügt sich nicht in die Umgebung ein und verletzt gleichzeitig auch Ihre Rechte, zum Beispiel indem durch die Nutzung des geplanten Gebäudes Lärm- oder Geruchsbelästigungen auf Ihrem Grundstück zu erwarten sind. |
7. Beurteilung der Rechtslage
Hierfür müssen wir prüfen, ob die Gemeinde für das betreffende Gebiet einen Bebauungsplan aufgestellt hat, oder, falls dies nicht der Fall ist, wie sich die Eigenart der Bebauung in der näheren Umgebung darstellt. Hierzu werden wir in der Regel eine oder mehrere Ortsbesichtigungen durchführen. Ferner sind die Baugenehmigungsunterlagen auszuwerten.
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)