An das
Amtsgericht ...
– Familiengericht –
...
per beA
In der Familiensache
des Herrn ...,
wohnhaft: ...,
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
das Kind ...,
geboren am ...,
gesetzlich vertreten durch seine Mutter,
Frau ...,
beide wohnhaft ...
beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers,
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diesem für das Verfahren der ersten Instanz Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines/seiner Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen. |
In der Sache selbst wird beantragt:
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Der Beschluss des Amtsgerichts … vom … wird dahingehend geändert, dass der Antragsteller an den Antragsgegner ab dem … monatlichen Unterhalt in Höhe von … EUR (Mindestunterhalt abzüglich der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes für ein erstes Kind) jeweils monatlich im Voraus zu zahlen hat. |
Ferner wird die nachfolgende einstweilige Anordnung beantragt:
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Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts ... vom ... wird bis zum Erlass des Beschlusses in diesem Verfahren ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt, soweit die Vollstreckung über den monatlichen Unterhaltszahlbetrag von ... EUR hinaus betrieben wird. |
Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Verteidigungsabsicht, durch Versäumnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.
Begründung:
1.
Der Antragsteller ist der Vater des minderjährigen Antragsgegners. Er ist ihm gegenüber nach §§ 1601 ff. BGB barunterhaltspflichtig.
Der Antragsgegner lebt im Haushalt seiner Mutter. Er wird von ihr nach § 1626 a Abs. 2 BGB (bzw. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB / § 1671 BGB auf Grund der in Fotokopie beigefügten Entscheidung des Familiengerichts ...) gesetzlich vertreten.
Nach dem ursprünglichen Unterhaltstitel vom ... war der Antragsteller dem Antragsgegner zu monatlichen Unterhaltszahlungen von insgesamt ... EUR verpflichtet:
... EUR abzüglich ... EUR als anrechenbares Kindergeld.
Beweis: Vorlage des ursprünglichen Unterhaltstitels vom ..., Anlage K..., in Kopie anbei
Der Antragsgegner hat aber im vereinfachten Abänderungsverfahren im Hinblick auf die veränderte Kindergeldanrechnung den Beschluss vom ... erwirkt. Danach ist der Antragsteller dem Antragsgegner seit dem ... zu Unterhaltszahlungen in Höhe von ... EUR monatlich verpflichtet.
Beweis: Vorlage des Beschlusses vom ..., Anlage K..., in Kopie anbei.
Aufgrund der anderen Kindergeldanrechnung führt diese Abänderung zu einer entsprechend erhöhten Unterhaltszahlung. Dieser Betrag weicht wesentlich von dem nach der Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Beteiligten geschuldeten Unterhalt ab.
... (wird ausgeführt)
Der Antragsteller verlangt deshalb mit dem vorliegenden Abänderungsantrag gemäß § 240 FamFG, die innerhalb eines Monats seit der Zustellung des vorgenannten Beschlusses erhobenen wurde, die aus dem Antrag ersichtliche Änderung.
2.
Zum Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sind die erforderlichen Unterlagen ohne Abschriften für den Gegner beigefügt.
3.
Auch bei einem Abänderungsantrag ist nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO eine einstweilige Anordnung zulässig.
Der Abänderungsantrag hat das Ziel der Herabsetzung des Unterhaltszahlbetrages. Dieser Antrag hat überwiegende Aussicht auf Erfolg. Darüber hinaus ist der Antragsteller wegen seines geringen Nettoeinkommens in besonderem Maße schutzwürdig. Für den Fall, dass der Antragsteller den erhöhten Unterhalt bis zu einem erst nach längerer Zeit ergehenden obsiegenden Beschluss weiterzahlen müsste, würde sein Anspruch gegen den Antragsgegner auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Unterhalts voraussichtlich scheitern.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin