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Sonder- und Gemeinschaftseigentum (A bis Z) / 4 ABC Sondereigentum/gemeinschaftliches Eigentum

Alexander C. Blankenstein
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Abdichtungsbahn

Die Abdichtung eines Gebäudes, wie auch die Isolierschichten, Wärmedämmung, tragende Bauteile etc. sind zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]

[1] BayObLG, Beschluss v. 20.3.1991, BReg 2 Z 8/91, NJW-RR 1991, 976; OLG Hamm, Beschluss v. 13.8.1996, 15 W 115/96, ZMR 1997, 193; Beschluss v. 3.7.1995, 15 W 93/95, DWE 1995, 127.

Abflussrohre

Abflussrohre, Abflussleitungen und Abwasserkanäle sind als Hauptleitungen Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies auch dann, wenn sie als Hauptrohre durch Bereiche des Sondereigentums führen.[1]

[1] BGH, Urteil v. 26.10.2012, V ZR 57/12; BGH, Urteil v. 9.12.2016, V ZR 124/16; Bärmann/Pick/Baer, 21. Aufl. 2025, WEG § 5 Rn. 14V; Hügel/Elzer, 4. Aufl. 2025, WEG § 5 Rn. 50; Müller/Fichtner, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 7. Aufl. 2022, § 3 Rn. 59.

Abluftanlage

s. Abzugsanlage, s. Abzugshaube

Abrechnungen (zurückliegende)

Jahresabrechnungen gehören zu den Verwaltungsunterlagen und sind damit Bestandteile des Gemeinschaftseigentums. Ausgenommen sind in diesem Fall handschriftliche Vermerke des Verwalters.

Abschlusstüren (Wohnung)

Abschlusstüren, egal ob Haus- oder Wohnungsabschlusstüren, sind Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]

[1] BGH, Urteil v. 25.10.2013, V ZR 212/12; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.9.1999, 22 U 35/99, NZM 2000, 193/LS; Sondereigentum nach Vereinbarung: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.1.2002, 3 Wx 293/01, NZM 2002, 571.

Absperrpfosten (Parkplatz)

Absperrpfosten sind, weil fest mit dem Grund und Boden verbunden, Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]

[1] MüKoBGB/Rüscher, 9. Aufl. 2023, WEG § 20 Rn. 156.

Absperrventil

Ein Absperrventil, das der Strangabsperrung eines gesamten Strangs oder Teilbereichs eines Gebäudes dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies selbst dann, wenn es sich im Bereich des Sondereigentums befindet, da es dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller oder einiger Wohnungseigentümer dient. A...

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