§ 47 Außer-Kraft-Treten bisherigen Rechts
Es treten außer Kraft:
2. |
das Vorschaltgesetz für ein Niedersächsisches Abfallgesetz vom 21. Dezember 1988 (Nds. GVBl. S. 239). |
§ 48 Übergangsregelung
(1) Soweit Entsorgungsanlagen bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits genutzt werden, können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Rücklagenbildung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 auf den der verbleibenden Nutzungsdauer entsprechenden Anteil beschränken.
(2) Soweit nach§ 72 Abs. 1 KrWG Übertragungen von Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf einen Dritten fortgelten oder Pflichtenübertragungen verlängert werden, gelten für die Dritten § 4 Abs. 1 und § 7 entsprechend.
§ 49 In-Kraft-Treten
1Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten
1. |
§ 4 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 Nrn. 3 und 5 am 1. Oktober 1990, |
2. |
§ 21 am 1. Mai 1991 |
in Kraft.
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