Kurzbeschreibung
Der Mieter hat im Außenbereich seiner Wohnung, nämlich an der Fassade oder dem Balkon, eine Antenne bzw. Satellitenschüssel angebracht, ohne zuvor die Erlaubnis eingeholt zu haben. Mit diesem Schreiben fordert der Vermieter den Mieter unter Fristsetzung zur Beseitigung auf.
Vorbemerkung
Der Vermieter kann die Entfernung einer eigenmächtig vom Mieter angebrachten Antenne bzw. Satellitenschüssel verlangen, wenn
- der Mieter keinen Anspruch auf Gestattung der Montage hat und der Vermieter seine Zustimmung hierzu verweigert oder
- wenn der Mieter die Zustimmung des Vermieters gar nicht erst eingeholt hat.
Hat der Mieter die Zustimmung des Vermieters gar nicht erst eingeholt, ist er zur Entfernung selbst dann verpflichtet, wenn er eigentlich einen Anspruch auf Gestattung der Montage hätte. Entfernen muss er die Antenne/Satellitenschüssel, weil er sie ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter an einem Ort angebracht hat, die dem Vermieter nicht genehm ist und sich damit über das Bestimmungsrecht des Vermieters hinweggesetzt hat.
Hat der Vermieter einen Anspruch auf Entfernung der eigenmächtig vom Mieter angebrachten Antenne bzw. Satellitenschüssel, muss er den Mieter zunächst abmahnen und kann ihn nach erfolglosem Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist auf Beseitigung bzw. Unterlassung verklagen. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen.
Abmahnung, Beseitigung einer Antenne/Satellitenschüssel
Herr / Frau / Eheleute
(Name und Anschrift des Mieters)
____________________, den ____________________ |
Mietverhältnis
Hier: Abmahnung wegen unzulässiger Montage einer Antenne/Satellitenschüssel an der Hausfassade
Sehr geehrte/r ____________________,
es wurde festgestellt, dass Sie durch das Anbringen einer Antenne/Satellitenschüssel an der Fassade der von Ihnen genutzten Wohnung gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter verstoßen.
Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen sind Sie nicht berechtigt, eigenmächtig eine Antenne/Satellitenschüssel zu montieren, ohne vorab meine Erlaubnis hierzu eingeholt zu haben. Da Ihnen auch kein Anspruch auf Gestattung der Montage einer Antenne/Satellitenschüssel zusteht, haben Sie diese unverzüglich und rückstandslos wieder zu beseitigen.
Dies gilt selbst dann, wenn Ihnen zwar grundsätzlich ein Anspruch auf die Gestattung der Anbringung einer Antenne/Satellitenschüssel zustehen sollte, weil Sie sich durch die eigenmächtige Montage über mein Bestimmungsrecht als Vermieter hinweggesetzt haben.
Die unberechtigte Montage einer Antenne/Satellitenschüssel an der Außenfassade der Mietsache stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten aus dem Mietverhältnis dar, die mich nach vorherigem vergeblichen Ausspruch einer Abmahnung zur außerordentlichen – auch fristlosen – Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
Aus diesem Grund werden Sie hiermit aufgefordert, dieses vertragswidrige Verhalten unverzüglich einzustellen und die durch Sie montierte Antenne/Satellitenschüssel vollständig und rückstandslos wieder zu entfernen. Hierzu erhalten Sie Gelegenheit bis spätestens ____________________. Innerhalb dieser Frist haben Sie die Erledigung durch die Vorlage geeigneter Nachweise zu bestätigen.
Kommen Sie dieser Aufforderung zur Beseitigung nicht oder nicht fristgerecht nach, müssen Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten. Zudem müssen Sie die gerichtliche Durchsetzung der mir zustehenden Unterlassungsansprüche befürchten.
Mit freundlichem Gruß
Vermieter