Anders ist es bei der Einzelabrechnung. Dort sind buchhalterisch stets nur die Hausgeldzahlungen darzustellen, die der Wohnungseigentümer in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr geleistet hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge