Kurzbeschreibung

Im Rahmen eines VOB/B-Bauvertrags wurde vom Auftragnehmer eine Abschlagsrechnung gestellt, auf die vom Bauherrn trotz Ablauf der 18 Werktage nach Zugang der Rechnung keine Zahlungen geleistet wurden. Der Auftragnehmer setzt deshalb dem Auftraggeber eine Nachfrist zur Zahlung.

Mahnschreiben

Anschrift Auftraggeber  
   
   
   
  _________________________
  (Ort, Datum)
Bauvorhaben: __________________________________________________  
Bauvertrag vom _________________________  

Wegen Abschlagsrechnung Nr. _______________ vom _______________

Hier: Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r _________________________,

mit Datum vom _______________ haben wir Ihnen unsere Abschlagsrechnung Nr. _______________ übersandt.[1] Die Abschlagsrechnung ist binnen 18 Werktagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Diese Frist haben Sie nunmehr überschritten.

Wir haben Sie daher aufzufordern, die Abschlagsrechnung Nr. _______________ in Höhe von _______________ EUR bis spätestens zum _______________[2] auf unser Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Unterschrift)

[1] Zahlt der Auftraggeber nicht binnen 18 Werktagen nach Zugang der Abschlagsrechnung, muss der Auftragnehmer, um weitere Rechte geltend machen zu können, zunächst gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B eine angemessene Nachfrist setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftragnehmer bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechtigt, vom Ende der Nachfrist an einen Anspruch auf Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verlangen, es sei denn, er weist einen höheren Verzugsschaden nach.

Wichtig ist, dass der Auftraggeber nicht in Verzug kommt, solange er nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ihm aufgrund der mangelhaften Werkleistung ein Zurückbehaltungsrecht (in Höhe des doppelten Betrags der Mängelbeseitigungskosten) zur Verfügung steht.

[2] Eine Nachfrist ist angemessen, wenn es dem Auftraggeber möglich ist, innerhalb der Nachfrist die angeforderte Zahlung zu leisten. Soweit im Bauvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn der Auftraggeber die Überweisung bei seiner Bank in die Wege geleitet hat.

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