Leitsatz (redaktionell)

1. Der Anspruchsübergang nach LFZG § 4 erfaßt nicht die Beiträge des Arbeitgebers zur BG des Arbeiters.

2. Für die Geltendmachung von Forderungen aus übergegangenem Recht besteht kein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten, solange sich der Ersatzpflichtige nicht in Verzug befindet.

 

Normenkette

LFZG § 4 Fassung 1969-07-27, § 10 Abs. 1 Fassung 1972-08-10

 

Fundstellen

Haufe-Index 604999

VersR 1975, 867-868 (ST1-2)

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