Tenor
Dem Kläger wird für die Klageerweiterung vom 27.6.2008 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.
Die in der Versammlung vom 16. Mai 2008 unter Tagesordnungspunkt 3 (Abrechnung 2007) und Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Verwalters) gefassten Beschlüsse werden aufgehoben und für unwirksam erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1 zu 30 % und die beigetretene Streithelferin zu 70 %. Die beigetretene Beigeladene trägt auch die Kosten der als Streithelfer des Klägers zu wertenden Kläger zu 2 – 5.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der beigetretenen Streithelferin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zu 1 vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird in Abänderung des Beschlusses vom 28.7.2009 auf 34.425,75 EUR festgesetzt.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
Antrag auf Anfechtung der Jahresabrechnung (TOP 3) 9930,00 EUR (zurückgenommener) Antrag auf Anfechtung des Wirtschaftsplans (TOP 4) 10584,00 EUR Antrag auf Anfechtung der Verwalterwahl (TOP 5) 13911,75 EUR
Tatbestand
Die Kläger und die Beklagten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft W in E. Es handelt sich um eine Mehrhausanlage mit 145 Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie 110 Tiefgaragenplätzen. Der Gemeinschaft liegt die Teilungserklärung des Notars C vom 15.8.1988 UR 227/1988 zu Grunde. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei den Gerichtsakten befindliche Kopie der Teilungserklärung Bezug genommen.
Seit Begründung der Gemeinschaft gab es mindestens 4 verschiedene Verwalter.
Die beigetretene I3 OHG (zukünftig Beigeladene) wurde zuletzt am 27.6.2003 ab 1.1.2004 zur Verwalterin gewählt. Die Wahl erfolgte für 2 Jahre bis zum 31.12.2005. Eine Wiederwahl in den Folgeversammlungen hat nicht stattgefunden. Die Beigeladene übte faktisch die Tätigkeit aber unverändert aus. Im Verwaltervertrag ist eine Verlängerungsklausel enthalten, wonach sich der Dienstvertrag auf die Bestellung als Verwalter erstreckt.
Am 16.5.2008 fand eine Eigentümerversammlung statt zu der die Beigeladene eingeladen hatte. Dort wurde über die Abrechnung 2007, den Wirtschaftsplan 2008 und die Wiederwahl des Verwalter abgestimmt. Die I3 hat dabei wie auf anderen Versammlungen der Gemeinschaft auch schon mal nach dem Substraktionsverfahren abstimmen lassen, also nur die Nein-Stimmen und Enthaltungen erfragt und die fehlenden Miteigentumsanteile als Ja-Stimmen gewertet. Nicht alle Eigentümer waren während der gesamten Versammlung anwesend. Außerdem hatte einige Eigentümer andere Eigentümer oder Familienangehörige und einige auch die Verwaltung bevollmächtigt. Auf der Versammlung ging es auch um ein vertrauliches Schreiben des Verwaltungsbeirats an die Eigentümer in dem es u.a. darum ging, dass in vier Jahren ca. 500.000,– EUR verschwunden seien. Das Schreiben drückt große Unzufriedenheit mit der Beigeladenen als Verwalterin aus. In dem Schreiben werden drei alternative Verwalter namentlich benannt mit denen man Kontakt aufgenommen hatte und der Preise aufgeführt wurden. Das Schreiben sorgte für im Umfang strittige Unruhe auf der Versammlung. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei den Gerichtsakten befindliche Kopie Bezug genommen.
Im Protokoll ist festgehalten, dass die Nachzahlungen und Erstattungen aus den Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2007 beschlossen wurde ohne dass allerdings dem Verwalter Entlastung aus den oben angegebenen Gründen erteilt wird. Der Eigentümergemeinschaft bleibt vorbehalten, die Abrechnungsunterlagen selbst zu prüfen oder durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Als Abstimmungsergebnis ist festgehalten: Ja. 5082, nein – und Enthaltungen:0. Der Beschluss wurde so verkündet.
Ferner wurde mit dem gleichen Stimmergebnis beschlossen, den Wirtschaftsplan 2007 bis zur nächsten ordentlichen Versammlung in Kraft zu lassen. So wurde Beschluss auch verkündet.
Unter TOP 5 folgt eine Darstellung der aus der Sicht der Beigeladenen positiven Bewertung der Verwaltertätigkeit. Es folgt der Beschlussantrag: „Die I OHG wird zu denselben finanziellen Bedingungen wie bisher (also keine Preiserhöhung) für weitere fünf Jahre zum WEG Verwalter bestellt. Die neue Bestellungszeit läuft ab dem 1.1.2009.” Als Abstimmungsergebnis ist festgehalten: Ja: 4470, Nein 0, Enthaltungen 612. Verkündete Beschlussergebnis: Annahme des Beschlussergebnisses.
Einen Ersatzzustellungsvertreter hat die Gemeinschaft nicht gewählt.
Der Kläger zu 1 hat 16.6.2008 Anfechtungsklage gegen den Verband erhoben mit den Anträgen die in der Versammlung am 16.5.2008 zu den Tagesordnungspunkten 4 (Wirtschaftsplan 2008) und 5 (Wiederwahl/Verlängerung der Verwalterbestellung) gefassten Beschlüsse für unwirksam zu erklären. Der Kläger zu 1 wurde mit Gerichtskostenrechnung vom 17.6.2008 aufgefordert den Vorschuss einzuzahlen. Der Vorschuss für diese Klage wurde am 27. Juni 2008 eingez...