Leitsatz (redaktionell)

Zu den dem Arbeitgeber bei Verletzung eines Betriebsangehörigen im Straßenverkehr nach dem LFZG zu erstattenden Aufwendungen gehören auch die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Normenkette

LFZG § 4 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 605135

VersR 1974, 352 (LT1)

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