Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Ausbau des Dachgeschosses des Objektes … derart rückgängig zu machen, daß den Klägern und den übrigen Mietern im Objekt … wieder der ursprünglich vorhandene Trockenspeicher zur Verfügung steht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf eine Vollstreckung seitens der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,– DM abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann durch die Bestellung einer Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

 

Gründe

Die Klage ist aus dem Mietvertrag begründet. Die Kläger sind und waren nach ihren Mietverträgen berechtigt, den früher vorhandenen Trockenspeicher mit zu benutzen. Der Beklagte ist nicht berechtigt, die Gestattung der Benutzung einseitig rückgängig zu machen, da die Benutzung von vorhandenen Gemeinschaftsräumen zum gewöhnlichen Mietgebrauch gehört. Zwar hat zur Überzeugung des Gerichts der Mieter bei Vorhandensein eines Gemeinschaftsraumes keinen Anspruch auf Benutzung gerade dieses Raumes, insbesondere auch keinen Mitbesitz an diesem Raum, sondern nur ein Recht auf Einräumung der Nutzung dieses oder eines gleichwertigen Gemeinschaftsraumes, den der Vermieter alternativ zur Verfügung stellen kann. Da der nunmehr vom Beklagten im Keller zur Verfügung gestellt Raum jedoch unstreitig nur 1/2 bis 1/3 so groß ist wie der bisher zu benutzende restliche Trockenspeicher, fehlt es insoweit an der zur-Verfügung-Stellung eines angemessenen Ersatzraumes. Der – für einen Trockenraum besonders wichtige – Größenunterschied wird auch nicht durch die zur-Verfügung-Stellung eines Wäschetrockners ausgeglichen, da ein Wäschetrockner keine gleichwertige Trocknungsmöglichkeit bietet, da zum einen nicht jede Wäsche für eine Trocknung in einem Trockner geeignet ist, und zum anderen die Wäsche durch einen Wäschetrockner stärker verschleißt.

Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 Nr. 7, 711 ZPO.

Streitwert: 800,– DM.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1161193

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