(1) Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die §§ 23a, 23b und 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.

 

(2) Der Klageantrag muss auch enthalten:

 

1.

den Wortlaut der beanstandeten Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

 

2.

die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für die die Bestimmungen beanstandet werden.

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