Vom Wohnwert unabhängige Regelwerte

In Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung war die Rechtsprechung früher grundsätzlich vom 12fachen Monatsmietwert der Ehewohnung ausgegangen. Davon hat das Gesetz Abstand genommen und Regelwerte eingeführt. Zu differenzieren ist hier für den Zeitraum der Trennung und für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung.

aaa) Für die Zeit der Trennung

Für den Zeitraum nach der Trennung gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 48 Abs. 1 FamGKG).

bbb) Für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Für den Zeitraum nach der Scheidung ein Regelwert i.H.v. 4.000,00 EUR (§ 48 Abs. 1 FamGKG).

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