Hinweis
 
VV-Nr. Bezugsgebühr Wahlanwalt bestellter oder beigeordneter Anwalt
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 5115      
weniger als 40,00 EUR Bußgeld   5101 65,00 52,00
40,00 EUR bis 5.000,00 EUR Bußgeld   5103 160,00 128,00
über 5.000,00 EUR Bußgeld   5105 170,00 136,00
Gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug 5115      
weniger als 40,00 EUR Bußgeld   5107 65,00 52,00
40,00 EUR bis 5.000,00 EUR Bußgeld   5109 160,00 128,00
über 5.000,00 EUR Bußgeld   5111 200,00 160,00
Rechtsbeschwerde 5115 5113 270,00 256,00

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