Leitsatz
Ist die Vereinbarung über die Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs in einer Vollmachtsurkunde enthalten, so ist die Abtretung nichtig.
LG Konstanz, Beschl. v. 1.7.2008 – 2 Qs 27/08
I. Der Fall
Abtretung war in Vollmacht enthalten
Der Anwalt war als Verteidiger des Angeklagten beauftragt und hatte sich formularmäßig dessen mögliche Kostenerstattungsansprüche im Voraus abtreten lassen. Die Erklärung zur Abtretung war dabei am Ende des Textes in das Vollmachtsformular aufgenommen worden. Das AG hatte die Abtretung als unwirksam angesehen. Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg.
II. Die Entscheidung
Das LG Konstanz schließt sich der wohl überwiegenden Rspr. an, wonach die Aufnahme einer Abtretungserklärung in eine Strafprozessvollmacht unwirksam ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen § 305c BGB. Es handele sich nämlich um eine überraschende Klausel. Hier kam dann auch noch hinzu, dass wegen der Beauftragung mehrerer Verteidiger unklar war, an wen nun der Kostenerstattungsanspruch abgetreten sein sollte.
III. Der Praxistipp
Ob es tatsächlich überraschend ist, dass sich ein Strafverteidiger den Kostenerstattungsanspruch seines Mandanten abtreten lässt, erscheint zweifelhaft. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Abtretung nur zur Sicherheit erfolgt, also nur zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Verteidigers. Dass ein Verteidiger für seine Tätigkeit aber eine Vergütung haben will, dürfte nicht überraschend sein. Ein schützenswertes Interesse des Auftraggebers, den Erstattungsanspruch zu vereinnahmen, ohne seinen Anwalt zu bezahlten, ist auch nicht zu erkennen. Daher hat das LG Hamburg (AnwBl 1977, 70) die Zulässigkeit der Abtretung in einer Vollmacht bejaht.
Ungeachtet dessen sollte der Anwalt die wohl überwiegende Rspr. berücksichtigen, die eine in der Vollmacht enthaltene Abtretung für unwirksam hält.
- LG Düsseldorf AGS 2007, 34 m. Anm. Volpert,
- LG Nürnberg-Fürth, AnwBl 1976, 166.
Gesonderte Urkunde erstellen
Der Verteidiger ist daher gut beraten, eine gesonderte Urkunde zu erstellen, die sowohl vom Anwalt als auch vom Mandanten unterzeichnet wird und nicht nur – wie die Vollmachtserklärung – einseitig vom Mandanten.
Muster: Abtretungsvereinbarung
Vereinbarung der Abtretung zwischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... und Frau/Herrn ....
In dem Strafverfahren/Bußgeldverfahren gegen…(AG/LG…, Az. ...) tritt Frau/Herr ... ihre/ seine gegebenenfalls aus diesem Verfahren entstehenden Ansprüche auf Erstattung notwendiger Auslagen gegen die Staatskasse an Rechtsanwältin/Rechtsanwalt … ab.
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt … nimmt die Abtretung an.
Frau/Herr ... ist damit einverstanden, dass diese Abtretungsurkunde gem. § 43 RVG zu den Verfahrensakten eingereicht wird.
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Ort, Datum, Unterschrift (Auftraggeber) |
Ort, Datum, Unterschrift (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) |