Liebe Leserinnen und Leser,
Entscheidungen in Kostensachen bereiten häufig dadurch Probleme, dass sie umfangreich und schwer verständlich sind. Viele Gerichte haben bereits Schwierigkeiten damit, den entscheidenden Gebührensachverhalt klar und deutlich auf den Punkt zu bringen. Darüber hinaus versperrt der Ballast umfangreicher – teils überholter – Rechtsprechung und Kommentarliteratur den Blick auf die wesentlichen Aussagen der Entscheidung. Diese Zusatzinformationen sind für den Leser häufig wenig interessant. Wichtig ist für ihn, dass kurz und knapp die wesentliche Aussage zum Ausdruck kommt, insbesondere, dass klar und deutlich gesagt wird, wie denn nun abzurechnen ist. Sein Ziel ist, in der Lage zu sein, die Entscheidung umzusetzen und Früchte daraus zu ernten.
Für die tägliche Abrechnungspraxis sind keine umfangreichen Begründungen und Ausführungen dazu erforderlich, weshalb in einem bestimmten Fall so oder so abgerechnet wird. Wichtiger ist es, dass der Leser erfährt, wie er abzurechnen hat.
Insbesondere für Mitarbeiter in der Anwaltskanzlei, die gar keine Zeit haben, sich mit langatmigen Entscheidungen und Ausführungen zu befassen, ist es wichtig, dass Entscheidungen kurz und knapp und in ihren wesentlichen Aussagen wiedergegeben werden. Dieses Anliegen verfolgt der Verlag mit "Anwaltsgebühren kompakt", dem neuen Infodienst, der beginnend mit dem Juniheft 2009 monatlich der AGS beigelegt wird.
Dieser zusätzliche Service wendet sich insbesondere an Mitarbeiter, die in Anwaltskanzleien für die Abrechnungen zuständig sind. Die Auswahl der Themen ist streng an der täglichen Praxis orientiert; kurz und knapp wird alles Wesentliche dargestellt. Der Leser wird hier über wichtige Entscheidungen informiert und erhält Gebührentipps, die er sofort in seiner täglichen Praxis umsetzen kann. Zusätzlich geliefert werden Abrechnungsmuster, Checklisten und Rechtsprechungsübersichten zu aktuellen Streitthemen. Regelmäßig wird auf typische Abrechnungsfehler hingewiesen.
Die Praxisnähe der Zeitschrift lebt selbstverständlich auch von den Ideen und Anregungen der Leser. Schreiben Sie uns: Stellen Sie uns Fragen, schildern Sie Probleme, die Ihnen immer wieder auf den Nägeln brennen.
Die Zeitschrift "Anwaltsgebühren spezial" wird daneben dem bisherigen erfolgreichen Prinzip treu bleiben, Entscheidungen im Volltext zu veröffentlichen. Hier kann der Leser im Streitfall auf die vollständigen Entscheidungsgründe zurückgreifen.
Verlag und Herausgeber hoffen, Ihnen mit dem zusätzlichen Infodienst „Anwaltsgebühren kompakt“ ein weiteres hilfreiches Medium für die korrekte, schnelle und unaufwändige Abrechnung zur Verfügung zu stellen.
Also dann: Bis zum nächsten Monat!
Ihr
Norbert Schneider