Einzelfälle für verschuldeten Wechsel

Ein verschuldeter Wechsel ohne Erstattung der Mehrkosten wurde in den folgenden Fällen angenommen:

  bei Tod einer Partei, wenn der Erbe zur Fortführung des Rechtsstreits einen neuen Anwalt beauftragt (OLG Hamburg MDR 1979, 762),
  bei Verweisung des Rechtsstreits (OLG München MDR 2001, 174; OLG Düsseldorf BauR 2002, 350; OLG Koblenz Rpfleger 2002, 281),
  beim Wunsch des Versicherers nach einem anderen Anwalt (OLG Nürnberg JurBüro 1990, 726),
bei Differenzen zwischen Partei und Anwalt (OLG Hamburg MDR 1998, 928).

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