Immer Jahreswert bei auch anderem Grund

Wird auch aus einem anderen Rechtsgrund (z.B. § 985 BGB) Räumung und Herausgabe verlangt, so gilt immer die Jahresmiete, und zwar unabhängig von einem Streit um das Bestehen des Mietverhältnisses und unabhängig von der Dauer der streitigen Zeit (§ 41 Abs. 2 S. 2 GKG).

 
Hinweis

Wird der Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Räumen nicht nur auf einen Mietvertrag, sondern auch auf einen anderen Rechtsgrund (z.B. Eigentum, § 985 BGB) gestützt, ist der Streitwert gem. § 41 Abs. 2 S. 2 GKG ausnahmslos der Wert der Nutzung für ein Jahr, und zwar ohne Möglichkeit einer Begrenzung durch § 41 Abs. 1 S. 1 GKG auf den Betrag des auf eine kürzere "streitige Zeit" (§ 41 Abs. 1 S. 1 GKG) entfallenden Entgelts.

KG, Beschl. v. 13.10.2010 – 12 W 28/10, AGS 2011, 90 = MDR 2011, 287 = GuT 2011, 541 = NJW-Spezial 2010, 765 = MietRB 2011, 15 = ZfIR 2011, 37

 
Hinweis

Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich aber auf ein Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft.

OLG Koblenz, Beschl. v. 1.7.2013 – 3 W 316/13, AGS 2013, 413 = MDR 2013, 1069 = NJW-RR 2014, 197 = NZM 2014, 256 = ZfIR 2013, 608 = NJW-Spezial 2013, 604 = MietRB 2013, 326 = Info M 2013, 458

 
Hinweis

Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist für den Streitwert ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.9.2010 – 24 W 68/10, JurBüro 2011, 199 = ZMR 2011, 805 = Info M 2011, 39 = AG kompakt 2011, 41 = MietRB 2011, 177

Ebenso:

OLG Celle, Beschl. v. 12.10.2012 – 2 W 269/12, GE 2013, 546 = Mietrecht kompakt 2012, 199 = Info M 2012, 447 = RVGprof. 2013, 3 = RVGreport 2013, 117

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