Berichtigung möglich – keine isolierte Anfechtung
Wird die Gesamtschuldnerschaft vom Gericht übersehen oder zu Unrecht angenommen, hilft in aller Regel ein Berichtigungsantrag, gegebenenfalls eine Gehörsrüge oder ein Ergänzungsantrag. Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung kommt dagegen nicht in Betracht, es sei denn, die Kostenentscheidung beruht auf § 91a, 93, 99 oder 269 ZPO.
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