Das OLG hatte in seinem Urteil über die Kosten des Rechtsstreits entschieden, dabei aber übersehen, auch über die Kosten des beigetretenen Streithelfers zu entscheiden. Nach mehr als zwei Wochen bemerkte der Anwalt den Fehler des Gerichts und beantragte eine Berichtigung des Urteils. Das OLG hat den Berichtigungsantrag zurückgewiesen.

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