ARB beachten

Soweit für eine Beratung Versicherungsschutz besteht, erstattet der Versicherer grundsätzlich die anfallenden Kosten nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der je nach Versicherer und Vertragsumfang unterschiedlich hoch ausfällt. Der Höchstbetrag ist unabhängig davon, ob der Anwalt eine Vereinbarung geschlossen hat oder ob er nach den Vorschriften des BGB abrechnet. Hier kann nur ein Einblick in die Versicherungsbedingungen Aufklärung bringen. Zum Teil wird bei einer Beratung auch auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

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