Praxis-Beispiel

Der Anwalt vertritt den A in einem Klageverfahren gegen den B vor dem LG München (Streitwert: 10.000,00 EUR). Darüber hinaus vertritt der Anwalt den A auch als Beklagten in einem Verfahren umgekehrten Rubrums vor dem LG Nürnberg mit einem Streitwert von 8.000,00 EUR. Im Verfahren vor dem LG München wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Dort wird das Nürnberger Parallelverfahren mit erörtert und ein Gesamtvergleich geschlossen, mit dem beide Verfahren erledigt werden.

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