Mitunter kommt es vor, dass die Bußgeldbehörde auf Einspruch hin den Bußgeldbescheid aufhebt und ihn durch einen neuen Bußgeldbescheid gegen denselben Betroffenen ersetzt. Dies kommt häufig dann vor, wenn die Behörde erkennt, dass der erste Bußgeldbescheid inhaltlich unzutreffend war und der Fehler durch den Neuerlass des Bußgeldbescheides korrigiert werden soll.

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