Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht. Von FAFamR u. FAVerkR Gesine Reisert. Deutscher Anwaltverlag. 1. Aufl. 2011. 318 S. 44,00 EUR.

Die Gebühren in Strafsachen finden in der Regel zu geringe Berücksichtigung. Anwälte, die sich auf Strafsachen spezialisiert haben, rechnen in aller Regel nicht nach der gesetzlichen Vergütung ab, sondern nach vereinbarten Honoraren. Das anwaltliche Gebührenrecht in Straf- und Bußgeldsachen ist vielmehr für Allgemeinkanzleien von Bedeutung, zu deren Spektrum auch die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen gehört, vor allen Dingen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Zwar ist die Tätigkeit des Anwalts in Straf- und Bußgeldsachen durch das RVG gegenüber der BRAGO erheblich aufgewertet worden. Vielfach wird jedoch in Unkenntnis der gesetzlichen Regelung dieses Reservoir nicht aufgeschöpft. Um diese Wissenslücke zu schließen, hat der Verlag in der bewährten Reihe "Anwaltsgebühren" jetzt auch ein Werk zu den Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht herausgebracht.

Das Werk behandelt sämtliche Regelungen des RVG, die für Strafsachen von Bedeutung sind. Insbesondere der Bestimmung der billigen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG, die angesichts der Betragsrahmen in Straf- und Bußgeldsachen besondere Bedeutung hat, wird ausreichend Platz eingeräumt. Die zutreffende Bestimmung der Gebühren und ihre Begründung sind insbesondere in den Kostenfestsetzungsverfahren von Bedeutung, da die Staatskasse aus Eigeninteresse ungern höhere Gebühren zahlt. Gleiches gilt bei der Abrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherern, die hier allzu häufig versuchen, die vom Anwalt bestimmte Gebühr herabzudrücken.

Dem Kapitel Rechtsschutzversicherung ist zudem ein gesondertes Kapitel gewidmet, was durchaus seine Berechtigung hat.

Auch die in Straf- und Bußgeldsachen in der Praxis relevanten Vergütungsvereinbarungen werden angesprochen und ausführlich dargestellt.

Die gesamte Darstellung ist sehr eingängig und wird durch zahlreiche Übersichten, Checklisten, graphische Darstellungen, Beispiele und Praxistipps angereichert.

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