Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen. Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ingrid Groß. 3. Aufl. 2011, Deutscher Anwaltverlag Bonn. 335 S. 42,00 EUR.

Die FGG-Reform hat eine grundlegende Überarbeitung dieses Werkes erforderlich gemacht. In bewährter Manier gelingt es der Verfasserin, dem Leser die Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen nahe zu bringen. Nach wie vor ist das Vergütungsrecht in Familiensachen ein Kapitel für sich. Zahlreiche Besonderheiten sind zu beachten. Auch wenn das FGG-ReformG zu einigen Vereinfachungen und Vereinheitlichungen geführt hat, bleibt es doch eine Spezialmaterie, in der man sich auskennen muss und in der man sehr viel Geld verschenken kann.

Behandelt wird das gesamte Spektrum des familienrechtlichen Mandats, beginnend mit der Beratung, übergehend zur außergerichtlichen Vertretung und der Vertretung in den gerichtlichen Verfahren. Der Abgrenzung außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretungsmandate, die in Familiensachen häufig fließend ist, ist ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso der Gebührenanrechnung.

Ein äußerst umfangreiches Kapitel ist den neuen Verfahrenswerten gewidmet. Aber auch die Gegenstandswerte für außergerichtliche Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege, werden ausführlich behandelt. Gerade hier wird häufig Geld verschenkt, weil verkannt wird, dass bei außergerichtlichen freiwilligen Regelungen häufig höhere Gegenstandswerte greifen als im gerichtlichen Verfahren.

Auch die Besonderheiten der Verfahrenswerte in einstweiligen Anordnungsverfahren werden ausführlich beleuchtet. Hier vertritt die Verfasserin zu Recht die Auffassung, dass in einstweiligen Anordnungen auf Unterhalt nicht grundsätzlich vom halben Hauptsachewert auszugehen ist, nachdem das FamFG nicht nur die einstweilige Anordnung allgemein gestärkt hat, sondern insbesondere in Unterhaltssachen (§ 246 FamFG).

Besonders behandelt wird auch die für Familiensachen wichtige Beratungshilfe mit ihren spezifischen Besonderheiten der PKH-Erstreckung, die in der Praxis kaum bekannt ist.

Ebenso ausführlich wird das Übergangsrecht behandelt, nämlich die Frage, wann die neuen Regelungen des FGG-ReformG anzuwenden sind und wann noch die alten Regelungen des GKG gelten.

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