Begründet von Dr. Adolf Schönke, fortgeführt von Dr. Hörst Schröder. Bearbeitet von Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser, Dr. Dr. h.c. Walter Perron, Dr. Bernd Hecker, Dr. Frank Schuster, Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Dr. Jörg Kinzig, Dr. Bettina Weißer, Dr. Jörg Eisele, Dr. Nikolaus Bosch, Dr. Ulrike Schittenhelm. 30., neubearbeitete Aufl., 2019. Verlag, C.H. Beck, München. XXXIX, 3361 S., 179,00 EUR
Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Schließlich erscheint der beliebte Schönke-Schröder-Kommentar bereits seit 1942. Die neuerschiene 30. Auflage berücksichtigt rund 200 Gesetzesänderungen seit der Vorauflage. Das bewährte Team von Bearbeitern, welches sich mittlerweile in der fünften Autorengeneration befindet, hat auf 3.361 Seiten alles zusammengetragen, was in den letzten vier Jahren an Änderungsgesetzen publiziert wurde und das Strafrecht prägt. Den Verfassern gelingt auch in dieser Ausgabe ein Brückenschlag zwischen Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit. Dabei weist das Werk trotz der Detailfülle eine klare Struktur vor.
Besonders hervorzuheben ist die Aktualität des Werkes. Es begleitet die Entwicklung des deutschen Strafrechts praxisnah und dezidiert. Mit der Berücksichtigung der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht und dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015, mit umfassenden Änderungen in 20 Paragraphen, ist nur ein Bruchteil der erfassten Neuregelungen erwähnt. Darüber hinaus findet man eine ausführliche und strukturierte Darstellung zu den am 1.7.2017 in Kraft getretene Änderung durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, von dem fast 50 Paragraphen erfasst werden. Die Materie wird in dem vollständig neu gefassten und kommentierten Abschnitt der §§ 73–74 StGB einer Neuregelung unterzogen. Auch die Normierung "Widerstand und tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen" in den §§ 113–115 StGB erforderte eine Neukommentierung. Aktualisierungsbedarf bestand ebenfalls in den Vorbemerkungen zu den §§ 32 ff. StGB und den §§ 211 ff. StGB sowie bei den Körperverletzungsdelikten in §§ 223 ff. StGB und den Regelungen zum Menschenhandel §§ 232–233b StGB. Durch die teilweise punktuellen Überarbeitungen, aber auch umfangreichen Neugestaltungen ist der Schönke-Schröder-Kommentar auf dem neusten Entwicklungsstand.
Das Werk ist ein Gewinn für die breite Zielgruppe von Studierenden, Referendaren sowie Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten in der praktischen Tätigkeit. Es überzeugt insgesamt mit einer umfassenden und fundierten Erläuterung des Strafgesetzbuches.
Autor: Norbert Schneider
Norbert Schneider
AGS 1/2019, S. IV