Begründet von J. H. Schröder-Kay. Bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach, Dipl.-Rpfl. (FH), Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium und Jens Peter Eggers, Dipl. Rpfl. (FH), Bezirksrevisor beim LG. 14. neu bearb. Aufl., 2020. Verlag C. F. Müller GmbH. XV, 545 S., 98,00 EUR

Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher ist für viele Gläubiger und Gläubigervertreter ein Buch mit sieben Siegeln. Dass das nicht sein muss, zeigt dieser kompakte Kommentar und ist besonders erfreulich hervorzuheben, dass diesem auch noch eine Handübersicht als Kostentabelle zum GvKostG beigefügt ist, was eine schnelle betragsmäßige Überprüfung der in Rechnung gestellten Kosten des Gerichtsvollziehers ermöglicht. Der Kommentar macht deutlich, dass die in der Tat gestiegenen Vollstreckungskosten seit der Reform der Sachaufklärung, oftmals auch darauf zurückzuführen sind, wie gut bzw. wie kostenintensiv der Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher im amtlichen Formular gestaltet. Auch hier wird deutlich, dass die an sich problemlosen und fast unendlichen Kombinierungsmöglichkeiten der einzelnen Module im Formular, sich ganz erheblich auf die entstehenden Gerichtsvollzieherkosten auswirken. So befasst sich beispielsweise der Kommentar auch mit dem Dauerbrenner in der Rspr. der "gütlichen Erledigung" und mit den zulässigen Ausschlussmöglichkeiten des Gläubigers, um auf diesem Wege die Gebühren nach Nrn. 207 u. 208 GvKostG zu vermeiden. Auch wird umfangreich die Frage der Auftragsverhältnisse bei Gesamtschuldnern, mehreren Schuldnern, mehreren Schuldnern in verschiedenen Gerichtsbezirken behandelt und sogar durch ein übersichtliches Schaubild visualisiert. Positiv hervorzuheben ist ebenfalls noch, dass neben der ausführlichen Kommentierung und Tätigkeitsbeschreibung der einzelnen Gebührentatbestände in Kapitel IV noch eine Übersicht über die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 ZPO enthalten ist, insbesondere zur ebenfalls äußerst strittigen Problematik der Erstattungsfähigkeit der Gebühren für die vom Gläubiger ausgehandelte Ratenzahlungsvereinbarung. Insgesamt betrachtet, gehört dieses Buch in jede Anwaltskanzlei, welche selbst die Zwangsvollstreckung betreibt. Gleiches gilt natürlich für Inkassobüros. Will man also unliebsame Überraschungen in Bezug auf Gerichtsvollzieherkosten vermeiden lohnt sich im Vorfeld ein Blick in den Kommentar, ebenso zur Klärung strittiger Kostenfragen.

Autor: Harald Minisini

Rechtsfachwirt Harald Minisini, Reichertshausen

AGS 1/2020, S. IV

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