Herausgegeben von Manfred Löwisch. Bearbeitet von Georg Caspers, Cornelia Feldmann, Sebastian Kolbe, Roland Schwarze. Verlag Sellier – de Gruyter, Berlin. XIV, 1198 S., 449,00 EUR

Das Werk umfasst die Normen §§ 255304 BGB und befasst sich somit mit dem Leistungsstörungsrecht. Das Leistungsstörungsrecht behandelt die Unmöglichkeit der Leistung, den Schuldner- und Gläubigerverzug, Verschulden, Haftung für Nutzungsausfallschäden und Aufwendungsersatz. Es kennt grds. vier Arten der Leistungsstörung im Rahmen eines Schuldverhältnisses: die Nichtleistung, die Schlechtleistung, die verspätete Leistung und die vorvertragliche Pflichtverletzung. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit dem Kauf- und Werkvertragsrechts ist auch das Leistungsstörungsrecht mittelbar von der am 1.1.2018 in Kraft getretenen Reform betroffen. Es gilt auch hier die Weiterentwicklung zu beachten und die entsprechende Rspr. u. Lit. zu berücksichtigen. Dem wird das aktuelle Werk gerecht. Die Autoren kommentieren in der Neubearbeitung wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert. Was ist neu? § 271a wurde neu in das BGB eingefügt, sodass eine erstmalige, gelungene Kommentierung erfolgte. Die § 286 und § 288 BGB wurden geändert und ergänzt. Im Zuge der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie wurde zudem § 270a eingeführt und somit eine neue Vorschrift zu Vereinbarungen über die Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel, hier erfolgte ebenfalls eine erstmalige Kommentierung. Das Werk hat einen stolzen Preis, jedoch verstehen die Autoren Tradition und Innovation perfekt zu vereinen. Schließlich informiert der Staudinger Generationen von Juristen bereits seit 1898 und hat sich stets bewährt. Empfehlenswert ist der Staudinger Kommentar im Allgemeinen für Rechtsanwälte, Richter und Ministerien.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider

AGS 1/2020, S. III

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