FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit. Kommentar. Begründet von Dr. H. Theodor Keidel. Herausgegeben von Helmut Engelhardt und Werner Sternal. Bearbeitet von Lutz Budde, Dr. Michael Giers, Dr. Ulrich Meyer-Holz, Albrecht Weber, Helmut Engelhardt, Dr. Jörn Heinemann, Werner Sternal und Prof. Dr. Walter Zimmermann. 16. Aufl. 2009. Verlag C. H. Beck, München. XLI, 2320 S. 139,00 EUR.
Über den Klassiker zum Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit müssen an sich nicht viele Worte verloren werden. Das zwischenzeitlich über 100 Jahre alte Standardwerk war und ist der führende Kommentar in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In der 16. Aufl. erscheint dieses Werk nunmehr im neuen Gewande. Das FGG-ReformG (in Kraft getreten zum 1.9.2009) hat umfassende Änderungen erforderlich gemacht. Das gesamte Verfahrensrecht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nunmehr zusammen mit dem Verfahrensrecht in Familiensachen einheitlich im FamFG geregelt. Das bisherige Werk musste daher grundlegend umgestaltet werden, was den Bearbeitern hervorragend gelungen ist.
Selbstverständlich sind die nachträglichen Änderungen (Strukturreform des Versorgungsausgleichs, Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sowie das FamFG-Reparaturgesetz v. 30.7.2009) bereits berücksichtigt, ebenso das Dritte Betreuungsrechtsänderungsgesetz.
Die Rspr. zum alten FGG wird, soweit nach dem neuen FamFG noch verwertbar, berücksichtigt. Auch setzen sich die Verfasser mit der bis einschließlich Juli 2009 zum neuen Recht ergangenen umfangreichen Lit. auseinander.
Die Kommentierung ist praxisgerecht und sehr detailliert. So setzt sich Giers z.B. im Rahmen des § 243 FamFG (Kostenentscheidung in Unterhaltssachen) mit dem Problem auseinander, ob diese Kostenentscheidung isoliert anfechtbar ist oder nicht, eine Frage, die von fast allen anderen Kommentaren vernachlässigt wird, für die Praxis aber erhebliche Bedeutung haben wird, da das FamG künftig in Unterhaltssachen - obwohl Familienstreitsachen - über die Kosten nach billigem Ermessen entscheiden kann.
Zimmermann weist in § 81 FamFG auch zutreffend darauf hin, dass künftig Kostenentscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit isoliert anfechtbar sind; ebenso Meyer-Holz in § 58 Rn 95. Er geht allerdings davon aus, dass eine Beschwerde von mehr als 600,00 EUR und eine Zulassung stets erforderlich sei. Hier hat sich bereits ein Streit entwickelt, nämlich zur Frage, ob dies auch in Verfahren gilt, in denen in der Hauptsache keine Mindestbeschwer erforderlich ist (siehe OLG Stuttgart AGS 2010, 41 = NJW 2010, 383).
Hilfreich ist auch, dass sämtliche Vorschriften der ZPO, auf die das FamFG - insbesondere in § 113 FamFG - verweist, mit abgedruckt sind. Ebenso sind die Vorschriften des FamGKG zu den Gerichtsgebühren in Familiensachen mit abgedruckt.
Die Verfasser liefern eine rundherum erstklassige Kommentierung. Sicherlich ist es im ersten Anlauf nicht möglich, alle Probleme zu erfassen, zumal auch gar nicht vorherzusehen ist, welche Probleme die Rechtsprechung nach dem neuen FamFG erst noch schafft. Dennoch findet der Leser hier bis ins letzte Detail alles wesentliche zum neuen FamFG. Eine bessere Kommentierung dieses Gesetzes ist auf dem Markt zur Zeit nicht erhältlich.