Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 50,00 EUR nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz., wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Bei teilweiser Verwerfung oder Zurückweisung kann die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt werden (Anm. zu Nr. 1912 FamGKG-KostVerz). Für das Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen die Festgebühren nach Nrn. 1923 und 1924 FamGKG-KostVerz.

Daneben sind Auslagen nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. zu erheben, Zustellungskosten sind von der ersten Zustellung an zu erheben, da es sich um Festgebühren handelt. Bei der Auslagenerhebung ist Vorbem. 2 Abs. 1 FamGKG-KostVerz. zu beachten.

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