Alles neu macht das WEMoG, ab dem 1.12.2020. Unter diesem Motto steht die Neuauflage zum WEG. Dementsprechend finden die Leser nun Antworten auf ihre Fragen zum neuen WEG. Die Kommentierung erfolgte auch unter einzelfallbezogenen Hinweisen zu bspw. den Betriebs- und Heizkosten. Inhaltlich bezieht sich das Werk strukturiert auf die fünf Abschnitte zum Wohnungseigentum, auf das Dauerwohnrecht sowie Verfahrensvorschriften und letztlich im vierten Teil die ergänzenden Bestimmungen. Im Anhang findet die Leserschaft noch eine Kommentierung zu § 6 COVMG und zur Covid-19-Pandemie.

Die in Kraft getretene umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes erforderte eine Anpassung des Werkes an die neue Rechtslage. Somit erfolgte mit der 3. Auflage eine vollständig neue Kommentierung, die der aktuellen Lage gerecht wird.

AGS 2/2021, S. IV

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