- Auch nach dem 1.1.2021 sind Zustellauslagen bereits ab der 1. Zustellung zu gewähren, wenn die Bagatellgrenze von zehn Zustellungen überschritten ist.
- Keine Verlagerung gerichtlicher Aufgaben auf Kosten der Verwalter.
AG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.2021 – 30 IK 31/21
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