Der vorliegende Beitrag möchte sich sowohl mit der Prozesskostenhilfe (PKH) als auch mit der Kostenstundung in InsO beschäftigen und dabei Gemeinsamkeiten und Widersprüche zeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stundung – einem in der Anwaltschaft eher unbekannten Instrumentarium. Dabei erhebt der Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will einige Aspekte praxisnah beleuchten. Soweit hier von PKH gesprochen wird, soll dies freilich auch für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) gelten.

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