Wieso eine sachverständige Begutachtung im Rahmen der Streitwertfestsetzung nicht in Betracht kommen soll, erschließt sich nicht. Wie sich aus § 64 GKG ergibt, kommt auch im Rahmen der Ermittlung des Gebührenstreitwerts die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betracht.
Norbert Schneider
AGS 3/2019, S. 128 - 129
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