Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und VRiOLG a.D. Dieter Rojahn, 3. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXI, 2.050 S., 249,00 EUR
Die Zeiten, in denen sich im Erbrecht "nicht viel tut", sind längst vorbei. Die Welt wird "kleiner", die rechtlichen Sachverhalte haben oftmals Auslandsbezug und sind länderübergreifend. Daher ist der erbrechtliche Berater mehr denn je gefordert, das Entscheidungsumfeld gerade bei internationalen Sachverhalten sorgfältig abzustecken. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe ist der nun in dritter Auflage erschienene "Querschnittskommentar" eine ausgezeichnete Hilfe.
Das Werk ist in sechs Teile gegliedert: Materielles Erbrecht, materielle Nebengesetze, Verfahrensrecht, Kosten- und Gebührenrecht, Europäisches und Internationales Erbrecht mit Länderberichten sowie Steuerrecht.
Die Neuauflage kommentiert weitere Vorschriften des BGB mit familienrechtlichen Bezügen sowie zusätzliche erbrechtliche Nebengesetze. Darüber hinaus wird im FamFG das nachlassgerichtliche Verfahren behandelt und im Höferecht die Besonderheiten in einzelnen Bundesländern. Zudem werden die Neuregelungen der Internationalen Verfahrensgesetze auszugsweise kommentiert. Enthalten sind zudem erste Erfahrungen mit der Auslegung und Anwendung zur Europäischen Erbrechtsverordnung und die erfolgten gesetzgeberischen Änderungen im nationalen Recht, allen voran die IntErbVG mit dem Europäischen Nachlasszeugnis als Kernregelung. Schließlich wurden erfreulicherweise sechs neue Länderberichte eingefügt mit Kommentierungen für die Türkei, Russland, Weißrussland, Griechenland, Norwegen und Schweden.
Dynamik hat das Erbrecht aber nicht nur durch die zunehmende Internationalität erfahren, sondern auch aufgrund des gesellschaftlichen Wandels. Das spiegelt sich gerade in Schnittstellenbereichen, die das Werk ebenfalls abdeckt. So behandelt der Kommentar bspw. die Problematik des fehlgeschlagenen Behindertentestaments, die Erbschaft und Schuldentilgung nach der aktuellen Rspr. des BSG einschließlich der Rspr. zur "Kompensierung des Ausfalls des Kinderzuschlages", aber auch die problematische Freigabe von Mitteln aus der Vorerbschaft durch den Testamentsvollstrecker.
Auch ein Blick in die Kommentierung eines "erbrechtlichen Klassikers", wie dem Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen gem. § 2325 BGB, macht deutlich, dass man alle praxisrelevanten Einzelfallgestaltungen abdeckt und dementsprechend auf ehebedingten Zuwendungen, den Güterstandswechsel, die Abfindung durch Erb- oder Pflichtteilsverzichte, Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall und unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen von Wohnraum eingeht. Wertvoll sind auch die jeweiligen Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast.
Die Autorenschaft setzt sich aus namhaften Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und Hochschullehrern zusammen. Mit diesem "Mix" ist es gelungen, eine hochkarätige Kommentierung für nahezu das gesamte Erbrecht vorzulegen, bei der auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Materie im Lichte der Fortentwicklung des Rechts und der Rspr. auf aktuellem Stand nicht zu kurz kommt.
Der Kommentar ist also uneingeschränkt für jeden, mit dem Erbrecht befassten Praktiker zu empfehlen.
Autor: Norbert Monschau
Rechtsanwalt Norbert Monschau, Erftstadt
AGS 3/2019, S. III