Von Frank-Michael Goebel. 3. Aufl., 2022. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 456 S., 49,00 EUR
Zum 1.10.2021 sind das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I 2020, 3320) sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (BGBl. I 2021, 3415 – sog. Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. Hierdurch haben sich für Inkassodienstleister und für im Inkassobereich tätige Anwaltskanzleien erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen ergeben. Die Vergütungen bestimmen sich seitdem nicht mehr danach, wer die Inkassodienstleistung erbringt, sondern danach, welche Leistung erbracht wird. Die Gleichstellung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten ist mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften recht weitgehend vollzogen worden. Wichtig ist zunächst die gesetzlich nach wie vor nicht klar geregelte Abgrenzung von (besser vergüteter) typischer Rechtsanwaltstätigkeit zur (schlechter vergüteten) Inkassodienstleistung. Abgrenzungskriterien hierzu können insofern einer älteren Entscheidung des BGH (v. 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05) entnommen werden. Darüber hinaus hat der BGH seit dem Jahre 2019 in vier Leitentscheidungen den Inkassodienstleistern einen breiteren Tätigkeitsrahmen gewährt. Der Gesetzgeber kam mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt den Rechtsanwälten bezüglich erfolgsorientierter Vergütungen entgegen und hat diesen einen größeren Verhandlungsspielraum im Wettbewerb gegeben. Die tief in die bisherige Systematik eingreifenden Gesetzgebungsaktivitäten und die Rspr.-Entwicklungen haben die Neuauflage des Standardwerks zu den Inkassodienstleistungen, den Inkassovergütungen und dem diesbezüglichen Kostenerstattungs-System erforderlich gemacht. Da eine Evaluierung der Rechtsmaterie schon in 2 Jahren vorgesehen ist, können sich Inkassodienstleister auf eine weiterhin anhaltende Dynamik einstellen. Erfreulich ist, dass der Verfasser seine kritische Einstellung gegenüber den Vorstellungen der Verbraucherschützer beibehält und insbesondere auch den Zeit- und Kostenaufwand betreffend die fortschreitende Automatisierung und Technisierung anlässlich der Bearbeitung von Inkassofällen, der den Inkassounternehmen dadurch entsteht, hinreichend bei der Beurteilung der Angemessenheit von Gebühren berücksichtigt. Das Werk von Goebel ist ein umfassender, fundierter und praxisorientierter Ratgeber sowie eine wertvolle Informationsquelle für Inkassounternehmen, mit Inkassotätigkeiten befasste Rechtsanwälte und alle Juristen, die mit dem Inkassorecht befasst sind.
Autor: Dr. Harald Schneider
Rechtsanwalt und FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg
AGS 3/2022, S. III