Herausgegeben von Klaus Otto, Dr. Markus Sikora und Werner Tiedtke. 22. Aufl., 2022. Verlag Franz Vahlen, München. XXX, 2.048 S., 169,00 EUR

Auch wenn das GNotKG von dem KostRÄG 2021 bis auf die Erhöhung bestimmter Gebührenbeträge verschont geblieben ist, war eine Neuauflage angesichts der umfangreichen Rspr., die seit der Vorauflage des Jahres 2020 ergangen ist, geboten. Dies wird nicht zuletzt durch den um 70 Seiten gesteigerten Umfang gegenüber der Vorauflage belegt. Das Team von 14 Praktikern garantiert die hohe Qualität dieses Werkes. In der anwaltlichen Praxis ergeben sich häufig Schnittstellen zum GNotKG. So ist der Anwalt häufig in Familien- und Erbsachen mit Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit befasst, in denen sich die Geschäftswerte und Gebühren nach dem GNotKG richten. Aber auch für die außergerichtliche Tätigkeit spielt das GNotKG eine Rolle, da § 23 Abs. 3 RVG für den Bereich der vorsorgenden Rechtspflege auf die entsprechenden Werte des GNotKG verweist. Von besonderer Bedeutung ist hier die Vorschrift des § 100 GNotKG für Eheverträge oder auch des § 99 GNotKG für den Abschluss von Mietverträgen und Arbeitsverträgen. Wer hier zutreffend seine Mandantschaft beraten und vertreten will, ist auf fundierte Kenntnisse angewiesen. Dazu liefert der vorliegende Kommentar eine ausgezeichnete Hilfe, die keine Frage offenlässt. Das Werk befindet sich wieder auf aktuellem Stand. Die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen sind berücksichtigt sowie die gesamte zwischenzeitlich ergangene Rspr.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 3/2022, S. III - IV

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