Rechtsanwalt A hat den Kläger in dem vor dem LG Hamburg anhängigen Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat Rechtsanwalt A ein der Klage in vollem Umfang und auf Kosten des Beklagten stattgebendes Urteil erwirkt, das rechtskräftig geworden ist. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils beantragt Rechtsanwalt A, gem. § 11 RVG seine Vergütung gegen den Kläger festzusetzen. Der zu diesem Antrag gehörte Kläger macht geltend, Rechtsanwalt A habe ihn in dem Rechtsstreit schlecht vertreten, was der Rechtsanwalt bestreitet.

Wie berechnet sich der in dem Vergütungsfestsetzungsantrag geltend gemachte Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts A? Welche Entscheidung wird der mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag befasste Rechtspfleger des LG Hamburg treffen?

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge